Kommerzielle Mietverträge

  • Bei den gewerblichen Mietungen ist die Mietvertragsdauer ,wie es das Gesetz vorschreibt, 3 Jahre unabhängig davon ,ob im Mietvertrag eine kürzere oder längere Dauer genannt wird. 
  • Ob die vertragschließenden Parteien es wünschen,kann die Mietvertragsdauer mehr als 3 Jahre sein.
  • Die gewerblichen Mietungen haben noch die Stempelmarke von 3,6% und sie wird von dem Mieter gezahlt.Eine andere Vereinbarung ist natürlich möglich.  
  • Der Mietvertrag muss exakt den Gebrauch der Mietsache bestimmen.Die Mietsache darf nicht für Aktivitäten benutzt werden,die nicht im Mietvertrag beschrieben werden.
  • Der Mietvertrag muss innerhalb von 30 Tagen ab seinem Abschluss von dem Vermieter im Taxisnet registriert werden.Der Mieter muss die Registrierung akzeptieren.Bei jedem Verzug  zahlt der Vermieter  Bußgeld.
  • Gewöhnlich bezahlt man 1-2 Monatsmieten Kaution.
  • Es ist ratsam, die Bonität des Mieters zu untersuchen. 
  • Der Prozentsatz der Jahreserhöhung der Mietsache wird gewöhnlich zwischen 2-2,5% bestimmt und er überschreitet nicht das 5%.
  • Wenn der Mieter den Raum untervermieten will,muss das Recht auf Untermiete im Mietvertrag genannt werden.

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