Steuern und Zahlungskosten

GRUNDERWERBSTEUER

Die Grunderwerbsteuer wird an das zuständige Finanzamt vor dem Vertragsabschluss entrichtet,sodass es bei seinem Abschluss einen Zahlungsbeleg besteht.Die Steuer wird von einem Notar gemäß des Immobilienwertes,wie er im Vertrag bestimmt wird,berechnet.
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung  ist der Steuersatz 3%.Im Hinblick auf den  Kauf von Neubauten (außer der Hauptwohnung), mit Baugenehmigung ab dem 1 Januar 2006 und nachfolgend, verändert sich die Steuer in Mehrwertsteuer 24% .
Im Falle,dass es eine Gegenleistung gibt, wird der Grundstückseigentümer auch mit Mehrwertsteuer (FPA) belastet.

MAKLERPROVISION

Die Maklerprovision beläuft sich auf  2%  des Realwertes und wird  mit 24%  Mehrwertsteuer belastet.Die Maklerprovision  wird  bei  Abschluss des Vertrages entrichtet.Im Hinblick auf die Immobilienmietung beläuft sich die Höhe der Maklerprovision auf eine Miete plus 24% Mehrwertsteuer.

GRUNDBUCHKOSTEN

Die Grundbuchkosten belaufen sich auf 4,5‰ des Preises der Immobilie,wie er im Vertrag auftaucht und der Käufer ist dazu verpflichtet, die  Grundbuchkosten zu bezahlen.Jede Bescheinigung,die ausgestellt wird,kostet ungefähr 5€.Das gilt nicht für alle Grundbuchämter.

RECHTSANWALTSGEBÜHREN

Der Käufer wird auch mit dem Honorar seines Anwalts belastet, der den Vertrag überprüfen muss.Die Rechtsanwaltsgebühren betragen ungefähr zwischen 1% - 2% des Kaufpreises.Die Anwaltsgebühren können nach oben differenziert werden,je nach dem Fall und die gesamten Dienste.

NOTARKOSTEN

Die  Notarkosten gehen üblicherweise zu Lasten des Käufers  und belaufen sich im Durchschnitt auf  1% .Der Prozentsatz sinkt je sich der größere Preis,der im Vertrag genannt wird,steigert.Ebenfalls wird der Käufer zusätzlich des oben proportionalen Honorars für Vertragskopien,Verkehrsteuererklärungen u.s.w. belastet.  
 

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