Miete für Wohnraum

  • Wie es das Gesetz vorschreibt, ist die   Μindestmietdauer 3 Jahre,unabhängig von dem Mietvertrag.Für eine Periode größer als 3 Jahre gilt, was im Mietvertrag  genannt  wird. 
  • Die Mietnebenkosten belasten den Mieter.
  • Üblicherweise entrichtet man eine Kaution in der Höhe von ein bis zwei Monatsmieten.
  • Die jährliche Erhöhung wird auf plus 2 - 2,5% zusätzlich des Preisindexes des Verbrauchers bestimmt,wie er von der nationalen Statistik festgesetzt wird und gewöhnlich übersteigt sie nicht das 5 % .
  • Die Untermiete ist verboten, aber wenn sich die vertragschließenden Parteien untereinander darüber einigen,muss es im Vertrag explizit genannt werden,dass die Untermiete erlaubt ist.
  • Die Stempelmarke von 3,6% ist abgeschafft worden,was die Wohnungsvermietung betrifft.
  • Der Mietvertrag muss innerhalb von  30 Tagen ab seinem Abschluss elektronisch durch Taxisnet an das Finanzamt abgegeben werden,sonst wird bei jedem Verzug  ein Bußgeld verhängt.Nach der elektronischen Abgabe des Mietvertrags von dem Eigentümer muss der Mieter den Mietvertrag akzeptieren.